Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung (GewO)
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Ziffer 1 Gewerbeordnung (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Beratung:
Im Zuge der vorgenannten Tätigkeiten bietet Marcel Oberle eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Art und Quellen der Vergütungen:
Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt als:
in den Versicherungsprämien enthaltene Provision – einer sogenannten Courtage – die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Honorarvereinbarung) oder als
Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, welche vermittelt werden.
Die Vergütung der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler erfolgt als:
in den Anlageprodukten enthaltene Provision die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Serviceentgeltvereinbarung) oder als
Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Finanzanlageprodukten, welche vermittelt werden.
Die Vergütung der Tätigkeit als Darlehensvermittler erfolgt als:
in den Anlageprodukten enthaltene Provision die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Serviceentgeltvereinbarung) oder als
Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Darlehensprodukten, welche vermittelt werden.
Die Vergütung der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler erfolgt als:
in den Anlageprodukten enthaltene Provision die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Serviceentgeltvereinbarung) oder als
Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Immobiliardarlehensprodukten, welche vermittelt werden.
Es besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen unterhält eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals unserer Gesellschaft.